Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungs- und Dolmetscherleistungen (AGB) der Firma BRANCO®
I. Geltungsbereich
Für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen von BRANCO® gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern nicht besondere Vertragsbedingungen schriftlich vereinbart worden sind. Sie gelten auch für den Fall, dass die AGB des Auftraggebers abweichende Vereinbarungen enthalten.
II. Vertragsschluss
1. Die Auftragserteilung hat schriftlich zu erfolgen.
2. Der Auftrag wird rechtswirksam angenommen, wenn BRANCO® dem Auftraggeber die Annahme des Textes zur Übersetzung schriftlich bestätigt.
III. Mitwirkungs- und Aufklärungspflichten des Auftraggebers
1. Der Auftrag muss Angaben über Fachgebiet, Zielsprache, Ausführungswünsche und den beabsichtigten Verwendungszweck des zu übersetzenden Textes, die Bezeichnung eines Ansprechpartners des Auftraggebers sowie alle weiteren für eine ordnungsgemäße Erstellung der Übersetzung erforderlichen Angaben enthalten.
2. Der Auftraggeber hat BRANCO® rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten.
3. Wünscht der Auftraggeber die Berücksichtigung bestimmter Fachtermini bzw. firmenüblicher Bezeichnungen bei der Übersetzung, muss er diese bei Auftragserteilung gesondert angeben.
4. Im Falle formaler oder sachlicher Schwierigkeiten beim Verständnis des Ausgangtextes verpflichtet sich der Kunde, BRANCO® alle Informationen zu liefern, die für eine ordnungsgemäße Übersetzung erforderlich sind.
5. Bei jeglicher Art von Fernübertragung des übersetzten Textes hat der Auftraggeber die Korrektheit und Vollständigkeit der Übertragung unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers ergeben, gehen nicht zu Lasten von BRANCO®. Die nicht ordnungsgemäße Mitwirkung des Auftraggebers berechtigt zur Abweichung des vereinbarten Liefertermins.
IV. Liefertermine
1. Liefertermine bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch BRANCO®.
2. Im Falle von Schwierigkeiten beim Verständnis des Ausgangstextes verlängert sich die Lieferfrist um die für die Rücksprache mit dem Ansprechpartner des Auftraggebers und die für die Aufklärung der Schwierigkeiten erforderliche Zeit. Der Liefertermin gilt als gewahrt, wenn der fertige Auftrag so rechtzeitig versandt wurde, dass er unter Berücksichtigung der üblichen Laufzeiten für die jeweilige Versendungsart beim Auftraggeber termingerecht hätte eingehen müssen.
V. Gewährleistung
1. Der Auftraggeber hat den geltend gemachten Mangel unverzüglich nach Erhalt der Übersetzung schriftlich und unter dessen genauer Angabe gegenüber BRANCO® geltend zu machen.
2. BRANCO® behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Im Fall fehlgeschlagener Mängelbeseitigung finden die gesetzlichen Gewährleistungsregeln Anwendung.
VI. Haftung
1. BRANCO® haftet für die dem Auftraggeber durch mangelhafte Vertragsausführung nachweislich entstandenen Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
2. BRANCO® übernimmt keine Haftung für fehlerhafte Übersetzungen, sofern der Ausgangstext fehlerhaft, unvollständig und/oder teilweise unlesbar ist. Folgen aus schwerer Entzifferbarkeit und/oder aus der Verwendung von Abkürzungen, die nicht allgemein gebräuchlich sind, treffen ausschließlich den Auftraggeber.
3. BRANCO® übernimmt eine Garantie für die Druckfertigkeit der Übersetzungen nur für den Fall, dass der Auftraggeber diese besondere Anforderung ausdrücklich im schriftlichen Auftrag mitgeteilt hat und die Druckfahnen zur Korrektur auch hinsichtlich des Inhaltes vorgelegt hat und die Möglichkeit zur Kontrolle innerhalb eines angemessenen Zeitraums bestanden hat. Andernfalls sind Garantie und Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
4. Bei Vervielfältigung der Übersetzung für kommerzielle, Werbe- oder sonstige Zwecke trägt der Auftraggeber die uneingeschränkte Haftung.
5. BRANCO® haftet nicht für Datenübermittlungsstörungen, die außerhalb des eigenen Verantwortungsbereiches entstehen. BRANCO® haftet ferner nicht für die Übermittlung von Viren und durch sie verursachte Schäden, soweit die eigene Software und Dateien regelmäßig durch Anti-Viren-Programme überprüft werden. BRANCO® haftet ebenfalls nicht für unbefugte Zugriffe Dritter auf Daten des Auftraggebers, die trotz entsprechender technischer Vorkehrungen nicht abgewehrt werden konnten.
VII. Stornierung
1. Die Stornierung eines Auftrages hat schriftlich zu erfolgen.
2. Storniert der Auftraggeber einen Übersetzungsauftrag, so sind die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen zu vergüten und die bereits getätigten Aufwendungen zu erstatten.
3. Storniert der Auftraggeber einen Dolmetscherauftrag hat der Auftraggeber der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Erfolgt die Stornierung bis zu 4-7 Tage vor dem Termin sind 60 % der vereinbarten Vergütung fällig. Bei einer Stornierung bis zu 3 Tage vor dem Termin sind 100 % der vereinbarten Vergütung fällig.
VIII. Vergütung
1. Die Höhe der Vergütung wird bei Vertragsschluss vereinbart.
Zusatzarbeiten im Anschluss an die Lieferung der Übersetzung werden auf Basis eines vereinbarten Stundenhonorars abgerechnet.
2. BRANCO® hat neben dem vereinbarten Vergütung Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen.
3. Die Vergütung ist 14 Tage nach Rechnungszugang fällig. Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, schuldet er die gesetzlich normierten Verzugszinsen.
IX. Eigentumsvorbehalt
Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Leistung im Eigentum von BRANCO®. Bis dahin stehen dem Auftraggeber keine Nutzungsrechte zu. BRANCO® behält sich sein Urheberrecht vor.
X. Geheimhaltung
BRANCO® verpflichtet sich, die Vertraulichkeit über die während der Geschäftsverbindung bekannt werdenden Informationen über den Auftraggeber und über den Inhalt von überlassenen Unterlagen zu gewährleisten und Dritten derartige Informationen in keiner Form zugänglich zu machen.
XI. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Auftraggeber einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
XII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Bonn.
2. Für den Vertrag und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.